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Anwalt ?!
Nicht jeder Gläubiger benötigt einen Anwalt. Werden aber im Rahmen einer vorläufigen Verwaltung Aus- und/oder Absonderungsrechte oder Eigentums-vorbehalte geltend gemacht, ist die richtige Kommunikation mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Gold wert.
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Ablauf des Verfahrens
Im Laufe der Insolvenzabwicklung sind eine Vielzahl von Hürden zu nehmen. Wir helfen Ihnen dabei, das Ziel nicht zu verfehlen.
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Restschuldbefreiung …
Am Ende des Privatinsolvenzverfahrens steht die Restschuldbefreiung. Nehmen Sie als Gläubiger wirklich Ihre Rechte war? Wir zeigen Ihnen, wie es geht.