Die Auskunftsobliegenheiten aus § 295 Abs. 2 Satz 2 InsO umfasst nicht die Auskunft über die Höhe der Enkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Eine Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht auf die …
Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nach Versagungsbeschluss unwirksam
Beschluss vom 22.09.2016, Az: IX ZB 50/15 Die Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner ist jedenfalls dann unzulässig, wenn sie erklärt wird, nachdem ein Insolvenzgläubiger im Schlusstermin oder …