Ratenzahlung allein noch kein ausreichender Hinweis auf Zahlungseinstellung – Anfechtung gemäß § 133 Abs. 1 InsO
Keine Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung des Schuldners aus gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbarem Vermögen