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Ratenzahlung allein noch kein ausreichender Hinweis auf Zahlungseinstellung – Anfechtung gemäß § 133 Abs. 1 InsO

Löschung einer Schufa-Auskunft erst nach Ablauf von drei Jahren

Keine Gläubigerbenachteiligung bei Barzahlung des Schuldners aus gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbarem Vermögen

Aufhebung der Stundung bei nicht hinreichenden Bemühungen des Schuldners um eine Erwerbstätigkeit

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